Mehr Leistungen durch Umwandlung – Nutzen Sie bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für Entlastung im Alltag
Viele Angehörige wissen nicht, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 einen Teil ihres Budgets für ambulante Pflegesachleistungen in zusätzliche Hilfe im Alltag umwandeln können – auch wenn keine klassischen Pflegedienstleistungen (z. B. Körperpflege) genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Pflegebedürftige können bis zu 40 % der monatlichen Sachleistungsbeträge nach § 36 SGB XI in Leistungen zur Entlastung im Alltag umwandeln – zum Beispiel für:
- hauswirtschaftliche Hilfe
- Betreuungsleistungen
- Einkaufsbegleitung oder Arzttermine
Wir als anerkannter Anbieter gemäß § 45b SGB XI können diese Leistungen direkt für Sie erbringen.
Aktuelle monatliche Beträge ab 01.01.2025:
Pflegegrad | Sachleistungsbetrag (§ 36 SGB XI) | 40 %-Umwandlung möglich in € |
---|---|---|
PG 2 | 796 € | 318,40 € |
PG 3 | 1.497 € | 598,80 € |
PG 4 | 1.859 € | 743,60 € |
PG 5 | 2.299 € | 919,60 € |
Zum Vergleich: Der reguläre Entlastungsbetrag liegt weiterhin bei 131 € monatlich. Durch den Umwandlungsanspruch steht also ein deutlich höheres Budget zur Verfügung – insbesondere wenn ambulante Pflegeleistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden.
Vorteile für Sie
- Mehr finanzielle Mittel für entlastende Leistungen im Alltag
- Pflegegeld bleibt erhalten, wenn keine Pflegesachleistungen genutzt werden
- Keine Vorfinanzierung nötig – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
- Flexible Hilfe – abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation
- Individuelle Alltagsunterstützung anstelle ungenutzter Pflegesachleistungen
- Effiziente Mittelverwendung: vorhandenes Budget wird sinnvoll ausgeschöpft
- Einfache Beantragung und schnelle Umsetzbarkeit
Diese Umwandlung ist besonders sinnvoll, wenn pflegerische Unterstützung im engeren Sinne nicht oder nicht vollumfänglich benötigt wird – z. B. bei selbstständig lebenden Personen mit Unterstützungsbedarf im Haushalt oder bei der Orientierung und Mobilität im Alltag.
Wie kann der Umwandlungsanspruch beantragt werden?
Die Umwandlung muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dazu genügt in der Regel ein formloser Antrag, in dem Sie mitteilen, dass bis zu 40 % der Sachleistungen gemäß § 45a SGB XI in Leistungen zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden sollen.
Jetzt beraten lassen
Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos zur optimalen Nutzung des Umwandlungsanspruchs.

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