Neue Preise in der Pflegeversorgung 2026
Neue Preise in der Pflegeversorgung – Transparenz und Qualität für unsere Klienten
Die Pflege in Deutschland verändert sich stetig. Steigende Anforderungen, gesetzliche Vorgaben und höhere Qualitätsstandards führen dazu, dass auch Pflegedienste ihre Preisstrukturen regelmäßig anpassen müssen.
Zum 01.01.2026 haben wir daher unsere Preisübersicht im Bereich der Leistungen nach SGB XI aktualisiert.
👉 Die aktuelle Preisübersicht finden Sie hier:
Preisübersicht SGB XI 2026 – a+ ambulantepflege
Uns ist wichtig, offen zu erklären, warum diese Anpassungen notwendig sind und wie sich die Rechnungsstellung zusammensetzt.
Warum Preise in der Pflege angepasst werden müssen
Pflege ist eine hochqualifizierte Dienstleistung, die weit über reine Unterstützung hinausgeht. Hinter jedem Hausbesuch stehen:
examinierte Pflegefachkräfte
kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen
gesetzliche Qualitätsprüfungen
Dokumentationspflichten
digitale Pflegesysteme
steigende Personal- und Betriebskosten
Zudem verpflichtet das Pflegeberufegesetz zur Finanzierung der Pflegeausbildung, wodurch ein gesetzlicher Ausbildungszuschlag entsteht.
Unser Ziel bleibt dabei unverändert:
👉 Qualitativ hochwertige, verlässliche und menschliche Pflege im eigenen Zuhause.
Warum wir Investitionskosten berechnen (§ 82 SGB XI)
Viele Angehörige fragen sich, was sogenannte Investitionskosten sind.
Investitionskosten sind gesetzlich geregelt (§ 82 SGB XI) und dienen nicht der Gewinnerhöhung, sondern der Finanzierung der Infrastruktur eines Pflegedienstes.
Dazu gehören unter anderem:
Dienstfahrzeuge für Hausbesuche
medizinische und pflegerische Ausstattung
digitale Dokumentationssysteme
IT-Sicherheit und Datenschutz
Büro- und Organisationsstruktur
Diese Kosten werden nicht vollständig von den Pflegekassen übernommen. Deshalb ist gesetzlich vorgesehen, dass Pflegedienste einen Anteil berechnen dürfen.
In unserer Preisübersicht beträgt dieser Anteil:
➡️ 1,31 € Investitionskosten pro Einsatz (siehe Preisübersicht 2026, Position 32).
Preisübersicht SGB XI 01.2026
Diese transparente Umlage ermöglicht es uns, moderne und sichere Pflege langfristig aufrechtzuerhalten.
Rechnungsstellung durch unseren Abrechnungsdienstleister
Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt über unseren spezialisierten Partner:
DZH – Dienstleistungszentrale für Heil- und Hilfsmittel
Warum nutzen wir einen externen Abrechnungsdienstleister?
Die Pflegeabrechnung ist heute sehr komplex und umfasst:
unterschiedliche Kostenträger (Pflegekassen, Krankenkassen, privat)
gesetzliche Fristen
elektronische Datenträgeraustauschverfahren (DTA)
umfangreiche Prüfvorgaben der Kassen
Durch die Zusammenarbeit mit der DZH stellen wir sicher:
✅ korrekte und prüfsichere Abrechnung
✅ schnelle Bearbeitung mit den Kostenträgern
✅ weniger Verwaltungsaufwand
✅ mehr Zeit für die eigentliche Pflege
Für Sie bedeutet das: transparente und nachvollziehbare Rechnungen bei gleichzeitig hoher Abrechnungssicherheit.
Unser Anspruch: Qualität vor kurzfristigen Einsparungen
Pflege darf kein Kompromiss sein. Gute Pflege braucht:
ausreichend Zeit pro Besuch
qualifiziertes Personal
stabile Strukturen
faire Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte
Nur so können wir langfristig eine zuverlässige Versorgung gewährleisten.
Unsere Preisgestaltung folgt daher einem klaren Grundsatz:
👉 Nachhaltige Pflegequalität statt kurzfristiger Billiglösungen.
Fragen zu den neuen Preisen?
Transparenz ist uns wichtig. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Positionen, Zuschlägen oder zur Abrechnung haben, sprechen Sie uns jederzeit an.
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