Verhinderungspflege §39 SGB XI – Antragsgenerator

Verhinderungspflege – Antragsgenerator

Die Vertretung ist gesichert – jetzt Verhinderungspflege beantragen.

Verhinderungspflege – kurz erklärt

Was ist das?

  • Vorübergehende Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt (z. B. Urlaub, Krankheit, Termine) – geregelt in § 39 SGB XI.
  • Aktuell (seit 01.07.2025): Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt: bis zu 3.539 € je Kalenderjahr für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Das Budget kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden (keine Umwidmungs-Rechenkunststücke mehr).
  • Dauer: Die Verhinderungspflege ist nun bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich (zuvor 6 Wochen).
  • Stunden- vs. tageweise: Unter 8 Stunden/Tag gilt sie als stundenweise; das Pflegegeld läuft in der Regel ungekürzt weiter. Ab 8 Stunden/Tag (tageweise) wird das Pflegegeld typischerweise zu 50 % fortgezahlt – für bis zu 8 Wochen/Jahr.
  • Hinweis für historische Fälle (bis 30.06.2025): Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr, Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr; Aufstockung der Verhinderungspflege bis max. 2.528 € möglich. Diese Altbeträge werden für 2025 auf den neuen gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.

Wer kann vertreten?

  • Professioneller Pflegedienst oder Privatperson (Angehörige, Freunde, Nachbarn) können die Ersatzpflege übernehmen.
  • Bei nahen Angehörigen im selben Haushalt und nicht erwerbsmäßiger Pflege ist die Erstattung in der Regel auf die Höhe des Pflegegeldes (für bis zu zwei Monate) begrenzt; nachgewiesene Auslagen (z. B. Fahrtkosten) können zusätzlich übernommen werden – insgesamt aber höchstens bis zum gemeinsamen Jahresbetrag.
  • Bei erwerbsmäßiger Übernahme (z. B. Pflegedienst oder vergütete Privatperson) sind die Aufwendungen grundsätzlich bis zur Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags erstattungsfähig.
  • Formloser Antrag genügt in der Praxis meist; die Pflegekasse informiert über benötigte Nachweise (Zeiten/Belege) und die Abrechnung. Offizielle Infos gibt es beim Bundesgesundheitsministerium.

5‑stellige deutsche Postleitzahl

Bei „Privat/sonstige“ zeigt der Briefkopf einen Platzhalter (Empfänger/Anschrift/PLZ Ort).

Je nach Kasse sind Belege/Unterschriften erforderlich.

Hinweis auf bereits in Anspruch genommene Leistungen kann hilfreich sein.

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Hinweis: Dieser Generator erstellt einen formfreien, druckfertigen Antrag nach §39 SGB XI. Er ersetzt keine rechtliche Beratung.

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