WICHTIGE ÄNDERUNG AB 01.07.2025 VERHINDERUNGS- UND KURZZEITPFLEGE WERDEN ZUSAMMENGELEGT!

7. Juni 2025

Wichtige Änderungen ab 1. Juli 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt

Zum 1. Juli 2025 treten bedeutende Neuerungen im Bereich der häuslichen Pflege in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Leistungen für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) neu geregelt – mit dem Ziel, die Pflege flexibler und einfacher zu gestalten. Was sich konkret ändert, haben wir für Sie zusammengefasst:


Was ändert sich?

Ab dem 1. Juli 2025 erhalten pflegebedürftige Personen einen einheitlichen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, der flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Eine starre Trennung zwischen den beiden Leistungsarten entfällt.


Was bedeutet das für Pflegebedürftige und Angehörige?

  • Mehr Flexibilität: Sie können den Betrag nach Bedarf einsetzen – sei es für eine kurzfristige stationäre Unterbringung (Kurzzeitpflege) oder für eine Ersatzpflege zu Hause, etwa wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder selbst erkranken (Verhinderungspflege).

  • Vereinfachte Planung: Statt zwei Budgets gibt es künftig ein gemeinsames Budget, das nach eigenem Ermessen aufgeteilt werden kann.

  • Keine zusätzliche Voraussetzung bei Verhinderungspflege: Die bislang geltende Bedingung, dass zuvor mindestens sechs Monate häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson erfolgt sein muss, entfällt.


Was bleibt wie bisher?

  • Voraussetzung ist weiterhin mindestens Pflegegrad 2.

  • Das Budget kann nur jährlich in Anspruch genommen werden – nicht über mehrere Jahre übertragbar.

  • Eine Kombination mit der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) oder dem Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist nach wie vor möglich.


Unser Tipp:

Gerade für pflegende Angehörige bedeutet diese Neuerung mehr Entlastung und einfachere Organisation. Wenn Sie eine Vertretung benötigen – sei es stundenweise oder für mehrere Tage –, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie individuell und übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.


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