Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – mehr Lebensqualität durch Barrierefreiheit
Pflegebedürftigkeit bringt viele Veränderungen mit sich – sowohl für die betroffenen Menschen als auch für ihre Angehörigen. Ein wichtiger Aspekt ist die Anpassung des Wohnumfelds an die neue Lebenssituation. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen helfen dabei, Barrieren abzubauen, die Sicherheit zu erhöhen und eine würdevolle sowie möglichst selbstständige Pflege im eigenen Zuhause zu ermöglichen.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder technische Anpassungen in der Wohnung oder im Haus, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Sie dienen dazu, pflegebedürftigen Menschen den Alltag zu erleichtern und Pflegepersonen zu entlasten.
Typische Maßnahmen sind:
Einbau einer bodengleichen Dusche ( in 24 Stunden ) Startseite – Badelix
Umbau der Badewanne zur Dusche Startseite – Badelix
Türverbreiterungen für Rollator oder Rollstuhl
Installation von Halte- und Stützgriffen im Bad
Erhöhte Toilettensitze oder unterfahrbare Waschbecken
Rutschfeste Bodenbeläge
Treppenlifte oder mobile Rampen
Welche Förderung gibt es?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen Zuschuss durch die Pflegekasse:
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen (maximal viermal 4.180 Euro)
Wer stellt den Antrag und wie läuft das Verfahren ab?
Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt – entweder durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Person.
Der Ablauf ist wie folgt:
Pflegegrad muss bereits vorliegen
Notwendigkeit der Maßnahme wird festgestellt (zum Beispiel durch Pflegeberatung)
Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen
Antrag mit Begründung und Kostenvoranschlag schriftlich bei der Pflegekasse einreichen
Erst nach schriftlicher Genehmigung darf mit dem Umbau begonnen werden
Voraussetzungen für die Förderung
Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, deutlich erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern
Es dürfen keine gleichartigen Maßnahmen bereits bezuschusst worden sein (Ausnahme: veränderte Pflegesituation)
Die Kosten müssen durch einen Kostenvoranschlag nachgewiesen werden
Musterantrag zum Download
Für die Antragstellung stellen wir Ihnen ein Musteranschreiben zur Verfügung, das Sie an Ihre Situation anpassen können:

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